ANDERE Standard hat für den 'Weinglasvorfall' im Heimspiel der Play-Offs gegen Anderlecht keine Strafe erhalten. Ein Fan warf damals ein Weinglas auf das Spielfeld. Bevor ihr jedoch denkt, dass dies fortan erlaubt ist oder selbst Pläne schmiedet: Standard entkommt dank eines Verfahrensfehlers einer Strafe.
Der Verbandsanwalt verlangte für den besagten Vorfall ein Bußgeld von 500 Euro für Standard. Der Anwalt von Standard erklärte jedoch, dass die Anzeige des Verbandsgerichtes nicht bei der Kanzlei der KBVB hinterlegt worden ist. Auch fehlte ein Grund für einen Strafantrag in dieser Akte. Die zuständige Kommission des Fußballverbands erklärte die Strafantrag deswegen für unzulässig.
Standard ist nicht der erste Verein, der durch solche Nachlässigkeiten freigesprochen wird. Vorher entkamen auch bereits Club Brügge, Mouscron, Kortrijk und Lokeren einer Strafe.
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