ANDERE Gute Neuigkeiten für die Fans von Anderlecht. Das belgische Sportgericht (BAS) urteilte gestern, dass der RSC Anderlecht kein Spiel hinter verschlossenen Türen bestreiten muss. Die BAS verurteilte Anderlecht wohl zu einer Bewährungsstrafe.
Durch dieses Urteil kommt ein Ende an den wochenlangen Diskussionen, ob der RSC Anderlecht eine zusätzliche Sanktion für die Unregelmäßigkeiten während des Play-Off-Spiels am 12. April 2019 gegen Standard erhalten sollte. Die BAS war jedoch im Endeffekt der Meinung, dass die 5-0 Forfaitniederlage, das Bußgeld und die Sensibilisierungskampagne als Strafe ausreichend war.
Die BAS verurteilte Anderlecht wohl zu einer Bewährungsstrafe (Spiel hinter verschlossenen Türen), falls es in den kommenden drei Jahren erneut zu Unregelmäßigkeiten mit den Fans des Rekordmeisters kommen sollte.
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