BAS urteilt zugunsten von Anderlecht

MONTAG, 12 JULI 2021, 18:55 - RSCA Skater
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ANDERE Anderlecht hat in der Sache gegen den Spielerberater Christophe Henrotay vom belgischen Schiedsgericht für Sport (BAS) Recht bekommen. Vorläufig muss Anderlecht keine Zahlungen mehr an den Berater tätigen. Es handelt sich dabei um umstrittene und laut dem aktuellen Management von Anderlecht auch überhöhte Provisionen für getätigte Transfers.

Nach der Übernahme des Vereins durch Marc Coucke stoppte er die Zahlungen an Henrotay für seine geleisteten Dienste bei den Transfers von Tielemans und Dendoncker. Beim Transfer von Dendoncker betraf es einen Betrag von 10% der netto Transfersumme, aber der wurde durch den Verein für 2 Millionen Euro abgekauft. Letztendlich hätte Anderlecht noch anderthalb Millionen an Henrotay zahlen müssen.

Im zweiten Fall musste Anderlecht Tanguillo BV 6,2 Millionen Euro zahlen, aber eine andere Firma, nämlich die von Henrotay, hatte diese Rechnung ausgestellt. Coucke stoppte diese Zahlung sofort, nachdem bereits eine erste Rate von 750.000 Euro gezahlt worden war.

Christophe Henrotay wird der Geldwäsche verdächtigt. Bis der Richter in diesem Fall ein Urteil gefällt hat, darf Anderlecht laut BAS keine Zahlungen mehr an den Spielerberater tätigen. Damit ist derzeit eine vorübergehende Entschuldung von ca. 6 bis 7 Mio. Euro möglich. Die Angelegenheit ist jedoch noch nicht abgeschlossen.





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